Deckbedingungen

* Der Abstammungsnachweis sowie bei Islandpferden eine evtl. vorhandene FEIF/IPZV-Beurteilung müssen der Anmeldung als Kopie beigelegt werden. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von Stuten wird eine Tupferprobe verlangt, die nicht älter als 14 Tage sein sollte. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß (wenn das Fohlen nicht älter als 9 Tage ist). Der schriftliche Nachweis ist bei Übergabe der Stute vorzulegen. Die Stuten müssen eine gültige Impfung (Tetanus/Influenza/Herpes) nachweisen.

* Im Falle von Krankheiten oder Verletzungen bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach seinem eigenen Ermessen zu Lasten und in Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Das gleiche gilt sinngemäß für evtl. notwendige Schmiedearbeiten. Die Stuten müssen unbeschlagen sein!

* Für bestmögliche Unterkunft und Pflege wird gesorgt. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Tod, Beschädigung oder Minderwert der Stute bzw. des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch Zuführung der Stute zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, übernimmt der Hengsthalter keine Haftung. Die Haftung des Hengsthalters beschränkt sich auf solche Schäden, die ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigefügt werden, jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

*Die Stute (falls vorhanden mit Fohlen) wird bei Bedarf umgeweidet. Dies geschieht durch Treiben der Pferdeherde oder einen Transport mit dem Anhänger. Das Risiko dafür trägt der Stutenbesitzer. Der Hengsthalter kann dabei nicht für Verletzungen oder Schäden, die die Stute oder das Fohlen verursacht, haftbar gemacht werden.

* Für von seinen Pferden verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhaltung, Bedeckung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für die Stute besteht.

* Die Deckgebühr in Höhe von 250,00 € ist sofort bei Ankunft der Stute zu bezahlen. Aufwendungen für die Pflege eines Ekzempferdes werden gesondert berechnet.

* Mit der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr in Höhe von 100,00 € fällig, welche bei Ankunft der Stute verrechnet wird. Wird der Deckanspruch seitens des Stutenhalters, gleich aus welchem Grund, nicht in Anspruch genommen, verfällt die Anzahlung. Ein Übertrag des Decksprungs auf eine andere Stute ist nicht möglich!

* Die Rechnung für Pensionskosten (3 € pro Tag) ist beim Abholen der Stute zahlbar. Danach wird der Deckschein ausgehändigt.

* Auf Wunsch und zu Lasten des Stutenbesitzers kann eine Trächtigkeitsuntersuchung durchgeführt werden. Sollte die Stute nicht trächtig sein, kann sie, soweit möglich, noch länger beim Hengst bleiben oder der Stutenbesitzer erhält im darauf folgenden Jahr für die Stute einen Freisprung. Vorausgesetzt ist eine TA-Abklärung der Stute. Im Falle von Nichtträchtigkeit einer Stute ist uns dieses bis spätestens 30.10. der jeweiligen Decksaison zu melden. Die Stute muss per Ultraschall untersucht worden sein. Sollte uns dieses bis 30.10. nicht vorliegen, gehen wir davon aus, dass die Stute tragend ist und somit erlöschen sämtliche Sondervereinbarungen oder der Anspruch auf einen Freisprung in der Folgesaison.

* Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters. Mit der Stutenanmeldung erklären Sie die Deckbedingungen als angenommen.